Glossar

GPSR

Auch Produktsicherheitsverordnung

Kurz definiert

Die EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie verpflichtet Hersteller und Händler unter anderem dazu, Verantwortliche in der EU zu benennen und Sicherheitsinformationen mitzuliefern.

In der Praxis

Für Käufer bedeutet sie vor allem, dass zu jedem Produkt ein ansprechbarer Verantwortlicher in der EU gehört und die nötigen Warn- und Sicherheitshinweise beiliegen — auch bei Bezug über Onlinemarktplätze.

Bei Bordnetzkomponenten aus Direktimport fehlt genau das häufig. Das ist weniger eine Formalie als ein praktisches Problem: Ohne Ansprechpartner gibt es im Schadensfall niemanden, an den man sich wenden kann.

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